Allgemeine Geschäftsbedingungen
STUDIO IMMENS – eine Marke der MH Digital GmbH
Römerstrasse 12, 4600 Olten, Schweiz
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge und Dienstleistungen von STUDIO IMMENS, einer Marke der MH Digital GmbH, insbesondere in den Bereichen Grafikdesign, Branding, visuelle Kommunikation, Packaging Design, Editorial Design, Webdesign, digitale Medien, Fotografie, Bildbearbeitung sowie damit verbundenen Beratungs- und Produktionsleistungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der gegenseitigen Zustimmung. Individuelle Vereinbarungen in Offerten, Auftragsbestätigungen oder Verträgen gehen diesen AGB vor.
2. Offerten und Auftragserteilung
Offerten von STUDIO IMMENS sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald eine Offerte schriftlich oder elektronisch bestätigt wird oder STUDIO IMMENS auf Wunsch der Kundschaft mit der Ausführung der vereinbarten Arbeiten beginnt.
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können separat nach Aufwand verrechnet werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine allfällige Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Offerte sind, werden nach Aufwand zum vereinbarten bzw. aktuellen Stundenansatz verrechnet.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei umfangreichen Projekten kann STUDIO IMMENS Akontozahlungen oder eine Vorauszahlung verlangen und Leistungen etappenweise in Rechnung stellen.
Kosten für externe Leistungen wie Druck, Produktion, Stockmaterial, Schriften, Lizenzen, Hosting, Domains, Fotografie, Übersetzungen oder andere Leistungen Dritter werden nach vorgängiger Absprache zusätzlich verrechnet.
4. Projektablauf und Mitwirkung
Die Kundschaft stellt STUDIO IMMENS alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Inhalte und Daten rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung.
Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Zulieferungen, Rückmeldungen oder Freigaben durch die Kundschaft können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.
Angegebene Termine gelten als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Ausfälle oder anderer nicht von STUDIO IMMENS zu vertretender Umstände verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen.
5. Entwürfe und Korrekturen
Die Anzahl der im Preis enthaltenen Entwurfs- und Korrekturrunden richtet sich nach der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Korrekturen, nachträgliche Konzeptänderungen oder Änderungen am bereits freigegebenen Stand können nach Aufwand verrechnet werden.
Werden bereits freigegebene Inhalte oder Gestaltungselemente nachträglich geändert, gilt der daraus entstehende Aufwand als zusätzliche Leistung.
6. Freigabe und Gut zum Druck
Vor der Veröffentlichung oder Produktion erhält die Kundschaft die Möglichkeit, die finalen Daten zu kontrollieren und freizugeben.
Mit der Freigabe bzw. dem «Gut zum Druck» bestätigt die Kundschaft insbesondere die Richtigkeit von Texten, Preisen, Telefonnummern, Adressen, Produktinformationen, Farben, Bildmaterial, Platzierungen und sonstigen Inhalten.
Für Fehler, die nach einer ausdrücklichen Freigabe durch die Kundschaft festgestellt werden, übernimmt STUDIO IMMENS keine Verantwortung, sofern diese bei der Freigabe erkennbar waren.
Bei Druck- und Produktionsaufträgen können technisch bedingte Abweichungen, insbesondere bei Farben, Materialien, Formaten oder Verarbeitung, auftreten.
7. Druck und Produktion durch Dritte
Beauftragt STUDIO IMMENS im Namen oder auf Rechnung der Kundschaft externe Produktionspartner, gelten ergänzend deren Produktionsbedingungen und technischen Vorgaben.
STUDIO IMMENS prüft Druck- und Produktionsdaten mit der branchenüblichen Sorgfalt. Für technisch bedingte Abweichungen oder Produktionsfehler externer Anbieter haftet STUDIO IMMENS nur, soweit diese von STUDIO IMMENS zu vertreten sind.
Reklamationen betreffend externe Produktionen sind nach Erhalt möglichst umgehend mitzuteilen, damit allfällige Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend gemacht werden können.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben die Urheberrechte an den von STUDIO IMMENS geschaffenen Arbeiten bei den jeweiligen Rechteinhabern.
Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kundschaft die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen.
Umfang, Dauer, Gebiet und Art der Nutzung richten sich nach dem vereinbarten Projektzweck. Eine weitergehende Nutzung oder Übertragung von Nutzungsrechten kann separat vereinbart werden.
Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Skizzen, Konzepte und Zwischenstände bleiben bei STUDIO IMMENS und dürfen ohne entsprechende Vereinbarung nicht verwendet oder weitergegeben werden.
Rechte an Materialien Dritter, beispielsweise Fotografien, Illustrationen, Schriften, Stockmaterial oder Software, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
9. Offene Arbeits- und Quelldateien
Die Herausgabe finaler Produktionsdaten erfolgt entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
Offene Arbeitsdateien und Quelldateien, beispielsweise Adobe-InDesign-, Illustrator-, Photoshop-, After-Effects-, Figma- oder vergleichbare Dateien, sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.
Eine Herausgabe solcher Dateien kann separat vereinbart und gegebenenfalls zusätzlich verrechnet werden. Lizenzierte Schriften, Stockbilder, Plugins oder andere Inhalte Dritter dürfen nur weitergegeben werden, soweit die entsprechenden Lizenzbedingungen dies erlauben.
10. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Die Kundschaft stellt sicher, dass sie über die erforderlichen Rechte an allen STUDIO IMMENS zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt. Dies betrifft insbesondere Logos, Texte, Fotografien, Illustrationen, Schriften, Marken und sonstige geschützte Inhalte.
Die Kundschaft ist ebenfalls für die sachliche und rechtliche Richtigkeit der von ihr gelieferten Inhalte verantwortlich.
STUDIO IMMENS ist nicht verpflichtet, sämtliche bereitgestellten Inhalte auf mögliche Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter zu überprüfen.
11. Referenznutzung
STUDIO IMMENS darf abgeschlossene und veröffentlichte Projekte zu Eigenwerbungs- und Referenzzwecken verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, Präsentationen, Portfolios und bei Wettbewerben.
Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Arbeiten werden erst nach Veröffentlichung durch die Kundschaft oder nach entsprechender Zustimmung gezeigt.
Soll ein Projekt grundsätzlich nicht als Referenz verwendet werden, kann dies vor Projektbeginn schriftlich vereinbart werden.
12. Projektabbruch und Stornierung
Wird ein bereits erteilter Auftrag durch die Kundschaft vorzeitig beendet oder sistiert, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und angefallenen Fremdkosten in Rechnung gestellt.
Bereits verbindlich beauftragte Leistungen Dritter sind ebenfalls von der Kundschaft zu übernehmen, soweit sie nicht mehr storniert werden können.
STUDIO IMMENS kann einen Auftrag aus wichtigem Grund beenden, insbesondere wenn notwendige Mitwirkungen trotz Aufforderung ausbleiben oder eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar wird. Die bis dahin erbrachten Leistungen bleiben geschuldet.
13. Haftung
STUDIO IMMENS erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt.
Die Haftung richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
STUDIO IMMENS haftet insbesondere nicht für Schäden oder Verzögerungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben der Kundschaft, nachträgliche Änderungen durch Dritte oder technische Störungen ausserhalb des Einflussbereichs von STUDIO IMMENS zurückzuführen sind.
Eine Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen.
14. Aufbewahrung von Projektdaten
STUDIO IMMENS ist nicht verpflichtet, Projekt- und Arbeitsdaten nach Abschluss eines Projekts dauerhaft aufzubewahren.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, ihr übergebene finale Dateien selbstständig zu sichern und zu archivieren.
15. Vertraulichkeit
STUDIO IMMENS behandelt vertrauliche Informationen und Unterlagen der Kundschaft mit angemessener Sorgfalt und gibt diese nicht ohne berechtigten Grund an Dritte weiter.
Die Weitergabe an beigezogene Dienstleister oder Produktionspartner ist zulässig, soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
16. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung sowie den anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
STUDIO IMMENS behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Für einen Auftrag gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung.
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Olten, Schweiz.
STUDIO IMMENS
eine Marke der MH Digital GmbH
Römerstrasse 12
4600 Olten
Schweiz
STUDIO IMMENS – eine Marke der MH Digital GmbH
Römerstrasse 12, 4600 Olten, Schweiz
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge und Dienstleistungen von STUDIO IMMENS, einer Marke der MH Digital GmbH, insbesondere in den Bereichen Grafikdesign, Branding, visuelle Kommunikation, Packaging Design, Editorial Design, Webdesign, digitale Medien, Fotografie, Bildbearbeitung sowie damit verbundenen Beratungs- und Produktionsleistungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der gegenseitigen Zustimmung. Individuelle Vereinbarungen in Offerten, Auftragsbestätigungen oder Verträgen gehen diesen AGB vor.
2. Offerten und Auftragserteilung
Offerten von STUDIO IMMENS sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald eine Offerte schriftlich oder elektronisch bestätigt wird oder STUDIO IMMENS auf Wunsch der Kundschaft mit der Ausführung der vereinbarten Arbeiten beginnt.
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können separat nach Aufwand verrechnet werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine allfällige Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Offerte sind, werden nach Aufwand zum vereinbarten bzw. aktuellen Stundenansatz verrechnet.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei umfangreichen Projekten kann STUDIO IMMENS Akontozahlungen oder eine Vorauszahlung verlangen und Leistungen etappenweise in Rechnung stellen.
Kosten für externe Leistungen wie Druck, Produktion, Stockmaterial, Schriften, Lizenzen, Hosting, Domains, Fotografie, Übersetzungen oder andere Leistungen Dritter werden nach vorgängiger Absprache zusätzlich verrechnet.
4. Projektablauf und Mitwirkung
Die Kundschaft stellt STUDIO IMMENS alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Inhalte und Daten rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung.
Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Zulieferungen, Rückmeldungen oder Freigaben durch die Kundschaft können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.
Angegebene Termine gelten als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Ausfälle oder anderer nicht von STUDIO IMMENS zu vertretender Umstände verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen.
5. Entwürfe und Korrekturen
Die Anzahl der im Preis enthaltenen Entwurfs- und Korrekturrunden richtet sich nach der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Korrekturen, nachträgliche Konzeptänderungen oder Änderungen am bereits freigegebenen Stand können nach Aufwand verrechnet werden.
Werden bereits freigegebene Inhalte oder Gestaltungselemente nachträglich geändert, gilt der daraus entstehende Aufwand als zusätzliche Leistung.
6. Freigabe und Gut zum Druck
Vor der Veröffentlichung oder Produktion erhält die Kundschaft die Möglichkeit, die finalen Daten zu kontrollieren und freizugeben.
Mit der Freigabe bzw. dem «Gut zum Druck» bestätigt die Kundschaft insbesondere die Richtigkeit von Texten, Preisen, Telefonnummern, Adressen, Produktinformationen, Farben, Bildmaterial, Platzierungen und sonstigen Inhalten.
Für Fehler, die nach einer ausdrücklichen Freigabe durch die Kundschaft festgestellt werden, übernimmt STUDIO IMMENS keine Verantwortung, sofern diese bei der Freigabe erkennbar waren.
Bei Druck- und Produktionsaufträgen können technisch bedingte Abweichungen, insbesondere bei Farben, Materialien, Formaten oder Verarbeitung, auftreten.
7. Druck und Produktion durch Dritte
Beauftragt STUDIO IMMENS im Namen oder auf Rechnung der Kundschaft externe Produktionspartner, gelten ergänzend deren Produktionsbedingungen und technischen Vorgaben.
STUDIO IMMENS prüft Druck- und Produktionsdaten mit der branchenüblichen Sorgfalt. Für technisch bedingte Abweichungen oder Produktionsfehler externer Anbieter haftet STUDIO IMMENS nur, soweit diese von STUDIO IMMENS zu vertreten sind.
Reklamationen betreffend externe Produktionen sind nach Erhalt möglichst umgehend mitzuteilen, damit allfällige Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend gemacht werden können.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben die Urheberrechte an den von STUDIO IMMENS geschaffenen Arbeiten bei den jeweiligen Rechteinhabern.
Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kundschaft die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen.
Umfang, Dauer, Gebiet und Art der Nutzung richten sich nach dem vereinbarten Projektzweck. Eine weitergehende Nutzung oder Übertragung von Nutzungsrechten kann separat vereinbart werden.
Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Skizzen, Konzepte und Zwischenstände bleiben bei STUDIO IMMENS und dürfen ohne entsprechende Vereinbarung nicht verwendet oder weitergegeben werden.
Rechte an Materialien Dritter, beispielsweise Fotografien, Illustrationen, Schriften, Stockmaterial oder Software, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
9. Offene Arbeits- und Quelldateien
Die Herausgabe finaler Produktionsdaten erfolgt entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
Offene Arbeitsdateien und Quelldateien, beispielsweise Adobe-InDesign-, Illustrator-, Photoshop-, After-Effects-, Figma- oder vergleichbare Dateien, sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.
Eine Herausgabe solcher Dateien kann separat vereinbart und gegebenenfalls zusätzlich verrechnet werden. Lizenzierte Schriften, Stockbilder, Plugins oder andere Inhalte Dritter dürfen nur weitergegeben werden, soweit die entsprechenden Lizenzbedingungen dies erlauben.
10. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Die Kundschaft stellt sicher, dass sie über die erforderlichen Rechte an allen STUDIO IMMENS zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt. Dies betrifft insbesondere Logos, Texte, Fotografien, Illustrationen, Schriften, Marken und sonstige geschützte Inhalte.
Die Kundschaft ist ebenfalls für die sachliche und rechtliche Richtigkeit der von ihr gelieferten Inhalte verantwortlich.
STUDIO IMMENS ist nicht verpflichtet, sämtliche bereitgestellten Inhalte auf mögliche Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter zu überprüfen.
11. Referenznutzung
STUDIO IMMENS darf abgeschlossene und veröffentlichte Projekte zu Eigenwerbungs- und Referenzzwecken verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, Präsentationen, Portfolios und bei Wettbewerben.
Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Arbeiten werden erst nach Veröffentlichung durch die Kundschaft oder nach entsprechender Zustimmung gezeigt.
Soll ein Projekt grundsätzlich nicht als Referenz verwendet werden, kann dies vor Projektbeginn schriftlich vereinbart werden.
12. Projektabbruch und Stornierung
Wird ein bereits erteilter Auftrag durch die Kundschaft vorzeitig beendet oder sistiert, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und angefallenen Fremdkosten in Rechnung gestellt.
Bereits verbindlich beauftragte Leistungen Dritter sind ebenfalls von der Kundschaft zu übernehmen, soweit sie nicht mehr storniert werden können.
STUDIO IMMENS kann einen Auftrag aus wichtigem Grund beenden, insbesondere wenn notwendige Mitwirkungen trotz Aufforderung ausbleiben oder eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar wird. Die bis dahin erbrachten Leistungen bleiben geschuldet.
13. Haftung
STUDIO IMMENS erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt.
Die Haftung richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
STUDIO IMMENS haftet insbesondere nicht für Schäden oder Verzögerungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben der Kundschaft, nachträgliche Änderungen durch Dritte oder technische Störungen ausserhalb des Einflussbereichs von STUDIO IMMENS zurückzuführen sind.
Eine Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen.
14. Aufbewahrung von Projektdaten
STUDIO IMMENS ist nicht verpflichtet, Projekt- und Arbeitsdaten nach Abschluss eines Projekts dauerhaft aufzubewahren.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, ihr übergebene finale Dateien selbstständig zu sichern und zu archivieren.
15. Vertraulichkeit
STUDIO IMMENS behandelt vertrauliche Informationen und Unterlagen der Kundschaft mit angemessener Sorgfalt und gibt diese nicht ohne berechtigten Grund an Dritte weiter.
Die Weitergabe an beigezogene Dienstleister oder Produktionspartner ist zulässig, soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
16. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung sowie den anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
STUDIO IMMENS behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Für einen Auftrag gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung.
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Olten, Schweiz.
STUDIO IMMENS
eine Marke der MH Digital GmbH
Römerstrasse 12
4600 Olten
Schweiz